Datenschutz
Das bietet er...
Der neue Personalausweis bietet maximale Sicherheit für Ihre Daten. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und trägt dafür Sorge, dass Ihre sensiblen persönlichen Daten jederzeit sicher sind. Durch technische Maßnahmen wird verhindert, dass Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird bewahrt.
Im Gegensatz zu einfachen Funkchips, wie sie beispielsweise in Schlüsselkarten oder Skipässen verwendet werden, sendet der neue Personalausweis die auf ihm gespeicherten Informationen nicht an jedes beliebige Lesegerät. Die Entfernung zwischen Lesegerät und Ausweis ist auf wenige Zentimeter beschränkt. Idealerweise muss der Personalausweis also auf dem Lesegerät liegen oder – je nach Ausführung – hineingeschoben werden. Bevor überhaupt etwas übertragen wird, prüft der Ausweis, ob der anfragende Dienst oder die anfragende Behörde dazu berechtigt sind, Daten abzufragen. Ein unbemerktes Auslesen, zum Beispiel wenn Sie den Ausweis in der Tasche haben oder aus größerer Entfernung, ist nicht möglich.
Darüber hinaus sind alle Informationen und Übertragungen mit international anerkannten und etablierten technischen Verfahren (Verschlüsselung und Signatur) sicher geschützt.
Sie behalten die volle Kontrolle
Auch im Internet sind Ihre persönlichen Informationen sicher: Nur wer den Ausweis besitzt und die 6-stellige PIN kennt, kann Informationen zur Übermittlung freigeben. Daten werden nur zwischen Ihnen und dem Anbieter ausgetauscht.
Sie wissen jederzeit, wem Sie Ihre Identität preisgeben. Sie weisen sich nur gegenüber Anbietern aus, die von der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate geprüft und zugelassen worden sind. Nur solche Anbieter erhalten die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Nutzer abzufragen. Die Vergabestelle prüft bei jedem einzelnen Anbieter, ob er sich an die Datenschutzbestimmungen hält und welche Datenkategorien (z. B. Name, Vorname und Anschrift) überhaupt erforderlich sind.
Sie haben die Möglichkeit, diese Auswahl weiter einzuschränken und entscheiden selbst, welche Daten übermittelt werden.
Biometrische Daten
Der neue Personalausweis enthält ein digitales Foto und auf Wunsch zwei digitale Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Welche Behörden das sind, ist im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis festgelegt: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Mit den biometrischen Daten kann durch einen Computerabgleich schnell und zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch der Inhaber bzw. die Inhaberin ist. Dies hilft, den möglichen Missbrauch von gestohlenen oder verlorenen Ausweisen zu verhindern.
Diese besonderen Daten sind besonders gegen unberechtigtes Auslesen und Veränderung geschützt. Zudem ist eine Übermittlung im Rahmen der Online-Ausweisfunktion ausgeschlossen: Über das Internet werden Lichtbilder und Fingerabdrücke nie übertragen.
Die für den neuen Personalausweis freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden im Übrigen nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor. Die Lichtbilder werden wie bisher dezentral in Ihrer Personalausweisbehörde aufgehoben.
Wie das Online-Ausweisen im Internet ist auch die hoheitliche Identitätsfeststellung nur mit Ihrem aktiven Zutun möglich: Der Personalausweis muss immer von Hand vorgelegt werden, zum Beispiel durch das Auflegen auf ein spezielles Lesegerät. Auch hier gilt: Ohne staatliche Berechtigung und ohne Ihr Wissen ist niemand in der Lage, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen.
Im Gegensatz zu einfachen Funkchips, wie sie beispielsweise in Schlüsselkarten oder Skipässen verwendet werden, sendet der neue Personalausweis die auf ihm gespeicherten Informationen nicht an jedes beliebige Lesegerät. Die Entfernung zwischen Lesegerät und Ausweis ist auf wenige Zentimeter beschränkt. Idealerweise muss der Personalausweis also auf dem Lesegerät liegen oder – je nach Ausführung – hineingeschoben werden. Bevor überhaupt etwas übertragen wird, prüft der Ausweis, ob der anfragende Dienst oder die anfragende Behörde dazu berechtigt sind, Daten abzufragen. Ein unbemerktes Auslesen, zum Beispiel wenn Sie den Ausweis in der Tasche haben oder aus größerer Entfernung, ist nicht möglich.
Darüber hinaus sind alle Informationen und Übertragungen mit international anerkannten und etablierten technischen Verfahren (Verschlüsselung und Signatur) sicher geschützt.
Sie behalten die volle Kontrolle
Auch im Internet sind Ihre persönlichen Informationen sicher: Nur wer den Ausweis besitzt und die 6-stellige PIN kennt, kann Informationen zur Übermittlung freigeben. Daten werden nur zwischen Ihnen und dem Anbieter ausgetauscht.
Sie wissen jederzeit, wem Sie Ihre Identität preisgeben. Sie weisen sich nur gegenüber Anbietern aus, die von der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate geprüft und zugelassen worden sind. Nur solche Anbieter erhalten die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Nutzer abzufragen. Die Vergabestelle prüft bei jedem einzelnen Anbieter, ob er sich an die Datenschutzbestimmungen hält und welche Datenkategorien (z. B. Name, Vorname und Anschrift) überhaupt erforderlich sind.
Sie haben die Möglichkeit, diese Auswahl weiter einzuschränken und entscheiden selbst, welche Daten übermittelt werden.
Biometrische Daten
Der neue Personalausweis enthält ein digitales Foto und auf Wunsch zwei digitale Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Welche Behörden das sind, ist im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis festgelegt: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Mit den biometrischen Daten kann durch einen Computerabgleich schnell und zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch der Inhaber bzw. die Inhaberin ist. Dies hilft, den möglichen Missbrauch von gestohlenen oder verlorenen Ausweisen zu verhindern.
Diese besonderen Daten sind besonders gegen unberechtigtes Auslesen und Veränderung geschützt. Zudem ist eine Übermittlung im Rahmen der Online-Ausweisfunktion ausgeschlossen: Über das Internet werden Lichtbilder und Fingerabdrücke nie übertragen.
Die für den neuen Personalausweis freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden im Übrigen nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor. Die Lichtbilder werden wie bisher dezentral in Ihrer Personalausweisbehörde aufgehoben.
Wie das Online-Ausweisen im Internet ist auch die hoheitliche Identitätsfeststellung nur mit Ihrem aktiven Zutun möglich: Der Personalausweis muss immer von Hand vorgelegt werden, zum Beispiel durch das Auflegen auf ein spezielles Lesegerät. Auch hier gilt: Ohne staatliche Berechtigung und ohne Ihr Wissen ist niemand in der Lage, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen.